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Lolicon ist eine Abkürzung des
Begriffs Lolitakomplex. Damit werden in Japan sowohl sexuell explizite
Darstellungen fiktiver minderjähriger Mädchen mit einem anscheinenden
Alter von 8 bis 13 Jahren als auch die sexuelle Fixierung darauf
bezeichnet.
Lolicon - Lolitakomplex
Als Lolitakomplex (auch Nymphophilie aus Nymphe und -philie)
bezeichnet starkes erotisches und/oder sexuelles Verlangen von Männern
mittleren Alters (und älter) zu jungen Mädchen.
Namensgebend ist der Roman Lolita aus dem Jahre 1955. Der Begriff
selbst wurde in der zweiten Hälfte der 1950er oder in der ersten
Hälfte der 1960er gebildet. Er wurde auch in der Psychoanalyse
verwendet. Es ist eine spezielle Form von Neoterophilie und
Parthenophilie. Das Objekt der Begierde ist meist im Altersbereich von
kurz vor der Pubertät bis zum Teenager und entspricht oft dem Typus
der Kindfrau. Umgangssprachlich ist die Definition oft ungenauer und
umfasst je nach kultureller Konvention recht vieles, sobald nur der
Altersunterschied groß genug ist.
Eine besondere Kultivierung erlebte dieses Verlangen in Japan und wird
dort als Lolicon oder Roricon bezeichnet.
Das Empfinden erotischer Schönheit von sehr jugendlicher Weiblichkeit
ist bei Männern jeden Alters relativ normal. Besteht jedoch ein sehr
starker Drang, dann ist der Lolitakomplex als Paraphilie zu
bezeichnen. Es besteht dann die Gefahr, dass Sexueller Missbrauch von
Jugendlichen bzw. Kindern begangen wird. Manchmal wird begrifflich
zwischen Lolita-Syndom als heimliche Sehnsucht eines gesunden Mannes
mittleren Alters nach einem jungen Mädchen und Lolita-Komplex als
ungesunde Begierde für Unmündige oder Minderjährige. Manchmal wird
Lolita-Syndrom auch verwendet um den Umgang der Gesellschaft mit dem
Thema Kindfrau zu bezeichnen. Seltener dient es um eine Schwärmerei
oder Liebe eines jungen Mädchens für einen älteren Mann und alle
dazugehörigen Handlungen zu bezeichnen.
Der wesentliche Unterschied zur Pädophilie besteht darin, dass die
Zielgruppe meist Zeichen der Geschlechtsreife aufweist.
Der Begriff Nymphophilie wird vor allem im Englischen verwendet und
taucht auf Deutsch vor allem in Übersetzungen auf.
Etymologie
Das Wort leitet sich aus der Anlehnung an das Mädchen "Lolita" aus dem
gleichnamigen Roman von Vladimir Nabokov her. "Lolita Complex" wird
als "Lolicon" abgekürzt, da in der japanischen Phonologie kein
End-"m", aber ein End-"n" existiert. Andere ausländische Wörter, die
auf "-m" enden, werden oft auf die gleiche Weise verändert. Eine reine
Transliteration des Wortes ist rorikon.
Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes im Japanischen bezieht sich
nicht nur auf Zeichnungen. "Loli" bezeichnet nicht nur Manga, sondern
jegliche Darstellungen von Mädchen, einschliesslich Fotobildbände und
Videos. Lolicon kann sich aber auch auf Personen beziehen, die sich
sexuell zu fiktiven oder realen minderjährigen Mädchen hingezogen
fühlen (eben Personen mit einem "Lolita Complex") und ist daher auch
ein Synonym für Pädophile.
In der westlichen Welt hat das Wort eine etwas abgewandelte Bedeutung,
ähnlich anderen japanischen Wörtern wie Anime, Manga und Hentai. In
diesem Fall bezeichnet Lolicon ein Genre von Hentai, Anime und Manga,
welches sexuelle oder erotische Darstellungen von Minderjährigen
zeigt.
Herkunft
Eine These zur Herkunft des Lolicon-Genres ist, dass durch das früher
in Japan geltende Verbot, Schamhaar zu zeigen, viele Zeichner ihre
Charaktere jung aussehen ließen und das Schamhaar einfach weg ließen.
Als das Verbot Anfang der 1990er Jahre aufgehoben wurde, hatte sich
die Darstellung kleiner Mädchen (und Jungen) bereits zu einem eigenen
Genre entwickelt und hat sich bis heute gehalten.
Subgenres
Toddlercon ist ein weiteres westliches Wort; im Wesentlichen
bezeichnet es Lolicon, die sehr junge Mädchen bis hin zum
Kleinkindalter (engl. toddler) darstellen. Dieses Subgenre wurde
geschaffen, um eben dieses von "normalen" Lolicon zu unterscheiden, da
viele Anhänger des Lolicon sexuelle Darstellungen von Kleinkindern als
geschmacklos empfinden.
Des Weiteren steht noch das Shotacon-Genre (Abbildungen minderjähriger
Jungen bzw. die sexuelle Fixierung darauf) in Bezug zu Lolicon, ist
aber eher das Gegenstück dazu als ein Subgenre.
Gesellschaft
Lolicon Ist in Japan unter der Auflage aller pornographischer Medien
(nicht jugendfrei, Zensierung der Geschlechtsteile etc.) frei
verfügbar (siehe "Wandel der Zensur").
Obwohl Japan einer der grössten Lolicon-Produzenten und -Märkte der
Welt ist, gibt es keine Hinweise darauf, dass die Zahl sexueller
Übergriffe gegenüber Kindern dadurch erhöht würde. Der offene Umgang
mit Lolicon scheint allerdings die freiwillige Prostitution von
Minderjährigen, meist Schülerinnen, zu begünstigen (Enjokōsai).
Die Frage, ob Lolicon-Materialien die Hemmschwelle für Übergriffe auf
Kinder herabsetzt oder im Gegensatz dazu eine Art Ersatzhandlung für
das Ausleben des Lolicon-Fetisches bzw. Pädophilie allgemein ist, ist
nach wie vor Streitpunkt vieler Diskussionen zwischen Anhängern und
Kritikern des Genres.
Viele westliche Länder haben auch noch keine klare Definition oder
Gesetze, die den Status solchen Materials regeln (siehe "Rechtliche
Lage").
Wandel der Zensur
Printmedien
Anzumerken ist, dass viele Dōjinshi, die auf Conventions verkauft
werden, also keinen großkommerziellen Vertrieb haben, auf Zensur
komplett verzichten. Dazu kommen "Underground"-Publikationen, die
zumeist unter der Hand verkauft werden und von jeher die Zensur
ignoriert haben. Da sich dies in gewisser Weise negativ auf die
Verkaufszahlen "normaler" Publikationen auswirkte, wurde der Grad der
Zensur im Verlauf der Zeit immer weiter geschwächt und vermindert.
Während Anfang der 90er Jahre noch ein großer, schwarzer Kreis die
gesamte Lendengegend abdeckte (sehr selten auch ein Mosaik), bediente
man sich im Lauf der Zeit schwarzer, weißer oder grauer Balken oder
Kreise, die nur das "Wichtigste" (Klitoris und Glans penis)
verdeckten. Später wurden dann diese Balken halbdurchsichtig und so
klein, dass man sie kaum noch erkannte. Mittlerweile wird die Zensur
auch in Printmedien von größeren Verlagen weggelassen, z. B. einige
Veröffentlichungen der Mangaka Nekogen, Ogawa Kanran und Hoshino
Fuuta, obwohl das Gesetz zur Zensur immer noch gültig ist.
Anime
Im Gegensatz zu den Printmedien wird in animierten Materialien fast
ausschließlich mit Mosaiken gearbeitet, analog ist aber die Größe der
Mosaike deutlich kleiner geworden, und auch die Mosaikdichte wurde
verfeinert, so dass man bei gleicher Mosaikgröße mehr Details erkennen
kann. Mittlerweile wird aber auch hier bereits in einigen
Veröffentlichungen die Zensur gänzlich weggelassen.
Da sich zensierte Hentai außerhalb Japans schlecht verkaufen, wurden
viele (besonders für den Vertrieb in Amerika gedachte) Filme
unzensiert neu aufgelegt, die zum großen Teil von Japanern trotz
Verbotes re-importiert wurden. Diese Verfahrensweise drängte die
Produzenten dazu, den Grad der Zensur immer weiter herunterzusetzen.
Computer Graphics
Die geläufige Zensur von in Software eingebundenem Lolicon (Computer
Graphics, abgekürzt CG) ist ebenfalls das Mosaik. Besonders in
Hentaispielen ist es von den Entwicklern üblich, die Bilder unzensiert
ins Spiel einzubinden und erst zur Laufzeit ein Mosaik darüberzulegen.
Diese Funktion konnte oft mit einem inoffiziellen Patch, den man sich
aus dem Internet herunterladen konnte, abgestellt und die Zensur damit
umgangen werden.
Mittlerweile wird sehr häufig Gmask zur Zensur verwendet. Ein
bestimmter Bereich des Bildes wird für das menschliche Auge
unkenntlich gemacht, in dem die Farben der Bildpunkte nach einem
bestimmten Muster (Passwort) verändert werden. Diese Zensur kann
rückgängig gemacht werden, wenn man das verwendete Passwort kennt.
Dieser Vorgang ist vergleichbar mit dem Verschlüsseln von
Archivdateien.

Rechtliche Lage
Deutschland
Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern
zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem
absoluten Verbreitungsverbot - auch wenn sie ein fiktives Geschehen
zeigen. Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch
entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von
drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von
Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder
wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB),
ist dagegen nicht rechtswidrig.
Andere Länder
In Japan sind gezeichnete Lolicon-Darstellungen legal, solange keine
realen Kinder (z. B. Child Models) als Modell dienen. Seit 2000 wird
zwischen Lolicon und Kinderpornographie distinktiv unterschieden, da
letzteres klar illegal wurde.
Viele Länder haben eine nicht ganz eindeutige Rechtslage, was Lolicon
angeht. So sind z. B. in Großbritannien, Kanada und den Niederlanden
zwar "realistische Darstellungen von Kindern in sexuellen Handlungen
oder Posen" als "virtuelle Kinderpornographie" verboten, aber
inwiefern Lolicon unter diese Definition fällt, ist noch nicht genau
geklärt - unter anderem, weil solche Fälle sehr selten vor Gericht
verhandelt werden.
Im Februar 2005 wurde ein Mann aus Edmonton (Kanada) wegen Verdacht
auf Import von Kinderpornographie verhaftet, da er 15 Lolicon-Bücher
importieren wollte. Er wurde zu einer Geldstrafe und gemeinnütziger
Arbeit verurteilt und für 5 Jahre in die Sexualstraftäter-Liste
aufgenommen. Die kanadische Presse hat aber einige Gattungsbegriffe
verwechselt oder sinnentstellt. So hieß es z. B. in der Edmonton Sun:
"Anime ist illegal in Kanada, aber nicht illegal in Japan und den
Vereinigten Staaten".
In den USA wurde 2002 vom obersten Gerichtshof im Fall Ashcroft vs.
Free Speech Coalition entschieden, dass Lolicon unter "Free Speech"
("Freie Rede" ) falle und somit legal sei, da entsprechende Passagen
des Child Pornography Prevention Acts (CPPA) von 1996 für überzogen
und verfassungswidrig befunden wurden. Kurz danach trat allerdings
2003 der PROTECT Act in Kraft, der erneut auch virtuelle Darstellungen
von Kinderpornographie verbot. Lolicon ist demnach nur noch dann
legal, wenn es "serious artistic value", also echten künstlerischen
Wert, besitzt. Was das aber genau heißt, bleibt weiterhin unklar -
wenngleich man spekulieren kann, dass pornografische Darstellungen
gerade im puritanischen Amerika kaum als künstlerisch wertvoll
eingestuft werden dürften. Im April 2004 ist ein 53-jähriger Mann aus
Richmond verurteilt worden, weil er sich Lolicon-Bilder an einem
öffentlichen Rechner eines Arbeitsamtes angeschaut hat und er dabei
entdeckt wurde. Die Rechtslage ist damit jedoch nach wie vor unklar,
da auch echte Kinderpornografie unter den Bildern auf dem Computer
gefunden wurde.
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