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Lolicon ist eine Abkürzung des Begriffs Lolitakomplex. Damit werden in Japan sowohl sexuell explizite Darstellungen fiktiver minderjähriger Mädchen mit einem anscheinenden Alter von 8 bis 13 Jahren als auch die sexuelle Fixierung darauf bezeichnet.

Lolicon - Lolitakomplex
Als Lolitakomplex (auch Nymphophilie aus Nymphe und -philie) bezeichnet starkes erotisches und/oder sexuelles Verlangen von Männern mittleren Alters (und älter) zu jungen Mädchen.
Namensgebend ist der Roman Lolita aus dem Jahre 1955. Der Begriff selbst wurde in der zweiten Hälfte der 1950er oder in der ersten Hälfte der 1960er gebildet. Er wurde auch in der Psychoanalyse verwendet. Es ist eine spezielle Form von Neoterophilie und Parthenophilie. Das Objekt der Begierde ist meist im Altersbereich von kurz vor der Pubertät bis zum Teenager und entspricht oft dem Typus der Kindfrau. Umgangssprachlich ist die Definition oft ungenauer und umfasst je nach kultureller Konvention recht vieles, sobald nur der Altersunterschied groß genug ist.

Eine besondere Kultivierung erlebte dieses Verlangen in Japan und wird dort als Lolicon oder Roricon bezeichnet.

Das Empfinden erotischer Schönheit von sehr jugendlicher Weiblichkeit ist bei Männern jeden Alters relativ normal. Besteht jedoch ein sehr starker Drang, dann ist der Lolitakomplex als Paraphilie zu bezeichnen. Es besteht dann die Gefahr, dass Sexueller Missbrauch von Jugendlichen bzw. Kindern begangen wird. Manchmal wird begrifflich zwischen Lolita-Syndom als heimliche Sehnsucht eines gesunden Mannes mittleren Alters nach einem jungen Mädchen und Lolita-Komplex als ungesunde Begierde für Unmündige oder Minderjährige. Manchmal wird Lolita-Syndrom auch verwendet um den Umgang der Gesellschaft mit dem Thema Kindfrau zu bezeichnen. Seltener dient es um eine Schwärmerei oder Liebe eines jungen Mädchens für einen älteren Mann und alle dazugehörigen Handlungen zu bezeichnen.

Der wesentliche Unterschied zur Pädophilie besteht darin, dass die Zielgruppe meist Zeichen der Geschlechtsreife aufweist.

Der Begriff Nymphophilie wird vor allem im Englischen verwendet und taucht auf Deutsch vor allem in Übersetzungen auf.

Etymologie
Das Wort leitet sich aus der Anlehnung an das Mädchen "Lolita" aus dem gleichnamigen Roman von Vladimir Nabokov her. "Lolita Complex" wird als "Lolicon" abgekürzt, da in der japanischen Phonologie kein End-"m", aber ein End-"n" existiert. Andere ausländische Wörter, die auf "-m" enden, werden oft auf die gleiche Weise verändert. Eine reine Transliteration des Wortes ist rorikon.

Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes im Japanischen bezieht sich nicht nur auf Zeichnungen. "Loli" bezeichnet nicht nur Manga, sondern jegliche Darstellungen von Mädchen, einschliesslich Fotobildbände und Videos. Lolicon kann sich aber auch auf Personen beziehen, die sich sexuell zu fiktiven oder realen minderjährigen Mädchen hingezogen fühlen (eben Personen mit einem "Lolita Complex") und ist daher auch ein Synonym für Pädophile.

In der westlichen Welt hat das Wort eine etwas abgewandelte Bedeutung, ähnlich anderen japanischen Wörtern wie Anime, Manga und Hentai. In diesem Fall bezeichnet Lolicon ein Genre von Hentai, Anime und Manga, welches sexuelle oder erotische Darstellungen von Minderjährigen zeigt.

Herkunft
Eine These zur Herkunft des Lolicon-Genres ist, dass durch das früher in Japan geltende Verbot, Schamhaar zu zeigen, viele Zeichner ihre Charaktere jung aussehen ließen und das Schamhaar einfach weg ließen. Als das Verbot Anfang der 1990er Jahre aufgehoben wurde, hatte sich die Darstellung kleiner Mädchen (und Jungen) bereits zu einem eigenen Genre entwickelt und hat sich bis heute gehalten.

Subgenres
Toddlercon ist ein weiteres westliches Wort; im Wesentlichen bezeichnet es Lolicon, die sehr junge Mädchen bis hin zum Kleinkindalter (engl. toddler) darstellen. Dieses Subgenre wurde geschaffen, um eben dieses von "normalen" Lolicon zu unterscheiden, da viele Anhänger des Lolicon sexuelle Darstellungen von Kleinkindern als geschmacklos empfinden.
Des Weiteren steht noch das Shotacon-Genre (Abbildungen minderjähriger Jungen bzw. die sexuelle Fixierung darauf) in Bezug zu Lolicon, ist aber eher das Gegenstück dazu als ein Subgenre.

Gesellschaft
Lolicon Ist in Japan unter der Auflage aller pornographischer Medien (nicht jugendfrei, Zensierung der Geschlechtsteile etc.) frei verfügbar (siehe "Wandel der Zensur").

Obwohl Japan einer der grössten Lolicon-Produzenten und -Märkte der Welt ist, gibt es keine Hinweise darauf, dass die Zahl sexueller Übergriffe gegenüber Kindern dadurch erhöht würde. Der offene Umgang mit Lolicon scheint allerdings die freiwillige Prostitution von Minderjährigen, meist Schülerinnen, zu begünstigen (Enjokōsai).

Die Frage, ob Lolicon-Materialien die Hemmschwelle für Übergriffe auf Kinder herabsetzt oder im Gegensatz dazu eine Art Ersatzhandlung für das Ausleben des Lolicon-Fetisches bzw. Pädophilie allgemein ist, ist nach wie vor Streitpunkt vieler Diskussionen zwischen Anhängern und Kritikern des Genres.

Viele westliche Länder haben auch noch keine klare Definition oder Gesetze, die den Status solchen Materials regeln (siehe "Rechtliche Lage").

Wandel der Zensur
Printmedien
Anzumerken ist, dass viele Dōjinshi, die auf Conventions verkauft werden, also keinen großkommerziellen Vertrieb haben, auf Zensur komplett verzichten. Dazu kommen "Underground"-Publikationen, die zumeist unter der Hand verkauft werden und von jeher die Zensur ignoriert haben. Da sich dies in gewisser Weise negativ auf die Verkaufszahlen "normaler" Publikationen auswirkte, wurde der Grad der Zensur im Verlauf der Zeit immer weiter geschwächt und vermindert. Während Anfang der 90er Jahre noch ein großer, schwarzer Kreis die gesamte Lendengegend abdeckte (sehr selten auch ein Mosaik), bediente man sich im Lauf der Zeit schwarzer, weißer oder grauer Balken oder Kreise, die nur das "Wichtigste" (Klitoris und Glans penis) verdeckten. Später wurden dann diese Balken halbdurchsichtig und so klein, dass man sie kaum noch erkannte. Mittlerweile wird die Zensur auch in Printmedien von größeren Verlagen weggelassen, z. B. einige Veröffentlichungen der Mangaka Nekogen, Ogawa Kanran und Hoshino Fuuta, obwohl das Gesetz zur Zensur immer noch gültig ist.

Anime
Im Gegensatz zu den Printmedien wird in animierten Materialien fast ausschließlich mit Mosaiken gearbeitet, analog ist aber die Größe der Mosaike deutlich kleiner geworden, und auch die Mosaikdichte wurde verfeinert, so dass man bei gleicher Mosaikgröße mehr Details erkennen kann. Mittlerweile wird aber auch hier bereits in einigen Veröffentlichungen die Zensur gänzlich weggelassen.

Da sich zensierte Hentai außerhalb Japans schlecht verkaufen, wurden viele (besonders für den Vertrieb in Amerika gedachte) Filme unzensiert neu aufgelegt, die zum großen Teil von Japanern trotz Verbotes re-importiert wurden. Diese Verfahrensweise drängte die Produzenten dazu, den Grad der Zensur immer weiter herunterzusetzen.

Computer Graphics
Die geläufige Zensur von in Software eingebundenem Lolicon (Computer Graphics, abgekürzt CG) ist ebenfalls das Mosaik. Besonders in Hentaispielen ist es von den Entwicklern üblich, die Bilder unzensiert ins Spiel einzubinden und erst zur Laufzeit ein Mosaik darüberzulegen. Diese Funktion konnte oft mit einem inoffiziellen Patch, den man sich aus dem Internet herunterladen konnte, abgestellt und die Zensur damit umgangen werden.

Mittlerweile wird sehr häufig Gmask zur Zensur verwendet. Ein bestimmter Bereich des Bildes wird für das menschliche Auge unkenntlich gemacht, in dem die Farben der Bildpunkte nach einem bestimmten Muster (Passwort) verändert werden. Diese Zensur kann rückgängig gemacht werden, wenn man das verwendete Passwort kennt. Dieser Vorgang ist vergleichbar mit dem Verschlüsseln von Archivdateien.


Rechtliche Lage
Deutschland
Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot - auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen. Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.

Andere Länder
In Japan sind gezeichnete Lolicon-Darstellungen legal, solange keine realen Kinder (z. B. Child Models) als Modell dienen. Seit 2000 wird zwischen Lolicon und Kinderpornographie distinktiv unterschieden, da letzteres klar illegal wurde.

Viele Länder haben eine nicht ganz eindeutige Rechtslage, was Lolicon angeht. So sind z. B. in Großbritannien, Kanada und den Niederlanden zwar "realistische Darstellungen von Kindern in sexuellen Handlungen oder Posen" als "virtuelle Kinderpornographie" verboten, aber inwiefern Lolicon unter diese Definition fällt, ist noch nicht genau geklärt - unter anderem, weil solche Fälle sehr selten vor Gericht verhandelt werden.

Im Februar 2005 wurde ein Mann aus Edmonton (Kanada) wegen Verdacht auf Import von Kinderpornographie verhaftet, da er 15 Lolicon-Bücher importieren wollte. Er wurde zu einer Geldstrafe und gemeinnütziger Arbeit verurteilt und für 5 Jahre in die Sexualstraftäter-Liste aufgenommen. Die kanadische Presse hat aber einige Gattungsbegriffe verwechselt oder sinnentstellt. So hieß es z. B. in der Edmonton Sun: "Anime ist illegal in Kanada, aber nicht illegal in Japan und den Vereinigten Staaten".

In den USA wurde 2002 vom obersten Gerichtshof im Fall Ashcroft vs. Free Speech Coalition entschieden, dass Lolicon unter "Free Speech" ("Freie Rede" ) falle und somit legal sei, da entsprechende Passagen des Child Pornography Prevention Acts (CPPA) von 1996 für überzogen und verfassungswidrig befunden wurden. Kurz danach trat allerdings 2003 der PROTECT Act in Kraft, der erneut auch virtuelle Darstellungen von Kinderpornographie verbot. Lolicon ist demnach nur noch dann legal, wenn es "serious artistic value", also echten künstlerischen Wert, besitzt. Was das aber genau heißt, bleibt weiterhin unklar - wenngleich man spekulieren kann, dass pornografische Darstellungen gerade im puritanischen Amerika kaum als künstlerisch wertvoll eingestuft werden dürften. Im April 2004 ist ein 53-jähriger Mann aus Richmond verurteilt worden, weil er sich Lolicon-Bilder an einem öffentlichen Rechner eines Arbeitsamtes angeschaut hat und er dabei entdeckt wurde. Die Rechtslage ist damit jedoch nach wie vor unklar, da auch echte Kinderpornografie unter den Bildern auf dem Computer gefunden wurde.
 

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